Als Heilpraktikerin für Psychotherapie führe ich eine Privatpraxis und rechne mit meinen Klienten direkt ab.
Mein Honorar beträgt 50 € pro Sitzung und richtet sich an die marktüblichen Sätze für psychotherapeutische Arbeit. Für Hausbesuche entsteht ein Aufpreis von 0,30 €/km.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten Heilpraktikerkosten in der Regel nicht.
Private Krankenkassen und Zusatzversicherungen erstatten nach den jeweiligen Vertragsbedingungen ganz oder teilweise.
Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse. Meine Leistung rechne ich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) ab. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Versicherung einreichen.
Die gesetzliche Mehrwertsteuer entfällt bei Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz.
Auf Anfrage und bei entsprechendem Nachweis Sozialtarif für Studenten, Alleinerziehende und Behinderte möglich.
Ihre Vorteile als Selbstzahler:
- kürzere Wartezeiten, als bei überlasteten psychotherapeutischen Arztpraxen
- keine Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse
- keine Mitteilung einer Diagnose über eine psychische Störung an Ihre Krankenkasse, was zu Nachteilen beim Abschluss einer privaten Versicherung oder Zusatzversicherung im Bereich der Krankheits-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsrisiken führt. Ebenso von Nachteil, wenn Sie sich bei dem Staatsdienst bewerben wollen.
- freie Wahl der Behandlungsmethode
- Heilpraktikergebühren können als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden
Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, mir diesen mindestens 2 Werktage vorher abzusagen. Somit kann dieser Termin von einem anderen Klienten wahrgenommen werden. Ich bitte um Verständnis, dass ich bei einer kurzfristigen Absage mein volles Honorar für den Ausfall in Rechnung stelle.